Ausstellungsordnung
Deutscher Afghanen Klub
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Zugelassen sind nur Rassehunde mit anerkanntem Rassestandard. Jeder Hundebesitzer darf ausstellen, gleich welchem Verein oder Verband er angehört. Die Ausstellungshunde müssen eine Tollwutschutzimpfung nachweisen, die mindestens vier Wochen vor Ausstellungsbeginn verabreicht und höchstens 1 Jahr alt ist. Der Impfpass muss am Eingang den amtlichen Veterinär / Ausstellungsleitung unaufgefordert vorgelegt werden. Jeder gemeldete Hund ist nur unter dem im Zuchtbuch (Ahnentafel) eingetragenen Namen anzumelden. Der Aussteller ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass sein Tier (oder Tiere) rechtzeitig anwesend ist (oder sind). Wer sich daran nicht hält, hat keinerlei Reklamationsrecht, wenn sein Hund nicht mehr in der Konkurrenz beurteilt wird. Ist seine Klasse abgeschlossen, so darf ein zu spät kommender Hund nicht mehr prämiert werden, wohl aber beurteilt, sofern sich der Richter nach Beendigung seiner Tätigkeit dazu bereit erklärt. Aussteller die am Tag der Ausstellung (rechtzeitig) nachmelden, müssen eine Nachmeldegebühr i.H. von 25 % der Meldegebühr zusätzlich bezahlen. Der Aussteller ist weiterhin verpflichtet, bis zur Siegerehrung auf dem Gelände zu bleiben. Bei früherem Verlassen besteht kein Anspruch auf die Bewertungsurkunde und auf den zuerkannten Preis. Die Katalognummer (Startnummer) ist von der den Hund vorführenden Person deutlich sichtbar zu tragen. Die Abgabe der Meldung verpflichtet zur Zahlung der Meldegebühr. Aussteller, die gemeldet haben, nicht bezahlt haben und nicht gekommen sind, sind verpflichtet die Nenngebühr zu zahlen. Die Ausstellungsleitung ist berechtigt, das Geld einzuklagen. Die Ausstellungsleitung ist berechtigt, Meldungen ohne Angaben von Gründen zurückzuweisen. Findet die Ausstellung infolge höherer Gewalt nicht statt, kann ein Teil der Meldegebühr zur Deckung der entstandenen Kosten verwendet werden. Jeder Aussteller haftet gem. §823 BGB selbst für Schäden, die er oder sein Hund im Ausstellungsbereich anrichtet. Für Personenschäden übernimmt der Verein keine Haftung. Der Ausstellungsleitung steht ein international anerkanntes und erfahrenes Richterkollegium zur Seite. Die Bewertungen werden international anerkannt. Das Richterurteil ist unanfechtbar. Bei Formfehlern kann der Aussteller gegen eine Einspruchgebühr von 25,00 € Einspruch bei der Ausstellungsleitung erheben. Wird das Urteil durch ein Richtergremium bestätigt, so entfällt die Einspruchsgebühr, bei berechtigtem Einspruch erhalten Sie die Gebühr zurück. Ein Ausstellungshund der sich im Ring nicht begutachten lässt, bleibt "ohne Bewertung". Ausser dem Richter, dem evtl. zugelassenen Richteranwärter, dem Ringschreiber, dem Ausstellungsleiter, dem Ausstellungspersonal und dem Hundeführer, hat sich niemand im Ring aufzuhalten. Jeder Aussteller erhält einen Ausstellungskatalog, eine Ehrenurkunde und einen Pokal. Jeder Aussteller ist verpflichtet im Ausstellungsgelände ein faires, sportliches Verhalten zu repräsentieren, bringt er dies dem Richterteam nicht entgegen, so kann der Ausstellungstitel aberkannt werden. Die Aufrechterhaltung der Ordnung obliegt der Ausstellungsleitung, dieser ist unbedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen haben unter Umständen die Entfernung vom Ausstellungsgelände und auch den Verlust zuerkannter Preise zur Folge. Bissige Hunde müssen einen Maulkorb tragen. Auf dem Ausstellungsgelände besteht Leinenzwang. Läufige oder hochträchtige Hündinnen und Hündinnen in Begleitung von Welpen im Alter unter 12 Wochen und ohne gültige Tollwutschutzimpfung haben keinen Zutritt zum Ausstellungsgelände. Mit der Meldung erkennt der Aussteller die Ausstellungsordnung und das Bewertungssystem als für sich verbindlich an. Ausstellung der einzelnen Klassen mit Altersangabe und den möglichen Anwartschaften:
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Das CAC wird in jeder Klasse ab der Zwischen Klasse einmal an Rüde und Hündin vergeben, es besteht kein Rechtsanspruch auf die CAC Vergabe , diese liegt im Ermessen des Richters. Ab der Zwischenklasse stechen die beiden bestplatzierten Tiere um das "Best of Breed" (Bester der Rasse) BOB, wenn nur ein erstplatzierter Hund mit V bewertet wurde geht das BOB automatisch an ihn. Die BOB Sieger aus den Klassen ab Zwischenklasse stechen am Ende des Wettbewerbes um den Tagessieger "Best in Show" (BIS) Hier sticht auch der Veteranensieger und der Ehrenklassehund mit. Bei Spezialzuchtschauen auf intern. Hundeausstellungen großer Dachverbände, erkennt der DAK die jeweilige Zuchtschauordnung und das Bewertungssystem an , CACIB Anwartschaften werden anerkannt. Bei den Ausstellungen können
folgende Formwertnoten vergeben werden: |
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| vorzüglich | V | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| sehr gut | SG | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| gut | G | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| genügend | GGD | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| disqualifiziert | Disq. | ||||||||||||||||||||||||||||||||
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| vielversprechend | VV | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| versprechend | VSP | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| wenig versprechend | WV | ||||||||||||||||||||||||||||||||
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Schönheit`s Champion und Klubsieger Titel
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| Jugendchampion | 3 Anwartschaften auf drei versch. Ausstellungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| Nationaler Champion | 4 CAC Anwartschaften auf vier versch. Ausstellungen, Wartefrist mind. 1 Jahr und 1 Tag.- 1 CAC Anwartschaft kann aus der Zwischenklasse in die Offene Klasse übernommen werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| Klubjugendsieger/in | auf der jährlichen Klubsieger Schau des DAK | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| Klubsieger/in | auf der jährlichen Klubsieger Schau des DAK | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| Titel und Championate aus anderen Vereinen | Wir erkennen alle Titel und Championate von seriösen Vereinen an , deren Afghanen nach dem gültigen Standard gezüchtet und auf deren Zuchtschauen nach gültigem Standard beurteilt werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||